Hinweise

Veröffentlicht am 13. Mai 2019 von Tina Freisleben

Neue Heizkostenverordnung:

Der Bundesrat hat am 05.11.2021 nach langem Hin und Her die neue Heizkostenverordnung verabschiedet, die nach Veröffentlichung dann etwa zum 01.01.2022 in Kraft tritt und massive Auswirkungen auf die zum Einsatz kommende Geräteausstattung für eine verbruchsgerechte Abrechnung bedeutet. Bis zum Jahr 2027 müssen alle vorhandenen Messgeräte wie Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler Funksystemgeräte sein, damit das Recht der Nutzer, sich monatlich über Ihren Verbrauch zu informieren, umgesetzt werden kann. Bisher schon voll funktionsfähige Funksysteme mit Datenübertragung(gateway) müssen diese Informationspflicht schon ab 2022 ermöglichen. Für diese Objekte wird es ab 2022 eine Cloudlösung geben, wo die monatlichen Verbrauchswerte passwortgeschützt abgeholt werden können.

Coronavirus:

Hygienekonzept der Firma Freisleben Immobilien für Eigentümerversammlungen

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