Gemäß VDI/DVGW 6023 muss nach 72 Stunden alles Wasser, das sich in der Installation befindet, vollständig ausgetauscht sein. Im Fall der Vermietung ist der Mieter in geeigneter Weise hierzu zu verpflichten.
Eine längere Nichtnutzung der Installation stellt eine Betriebsunterbrechung dar und ist möglichst zu vermeiden.