Teilnahmeberechtigung zur Eigentümerversammlung

Veröffentlicht am 17. Juli 2019 von Tina Freisleben

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass an der Wohnungseigentümerversammlung nur Eigentümer (welche im Grundbuch eingetragen sind) teilnehmen können.

Begleitpersonen oder Partner (welche nicht Eigentümer sind) dürfen auf Grund der Nichtöffentlichkeit der Versammlung, nicht teilnehmen.

Dies ist zu berücksichtigen, da ansonsten alle Beschlüsse allein aus diesem Grund der Nichtöffentlichkeit anfechtbar wären.

Wenn Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit der Bevollmächtigung. Dies würde aber dann Ihre Teilnahme an der Versammlung ausschließen.