Leitungswasserschaden als Folge undichter Fugen

Veröffentlicht am 11. Dezember 2019 von Tina Freisleben

Bitte beachten Sie folgendes:

Fugen sind Wartungsfugen und haben niemals dauerhaften Bestand. Sie müssen regelmäßig kontrolliert und ggf. erneuert werden.

Ist der Schaden darauf zurück zu führen, dass es versäumt wurde, die betreffenden Fugen in einem ordnungsgemäßen, d.h. dichten Zustand zu halten, kann eine Obliegenheitsverletzung (Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften) vorliegen.

In einem solchen Fall kann die Schadenabteilung der Versicherung eine Quotierung vornehmen – je nachdem, in welchem Zustand sich die schadenursächlichen Fugen zum Zeitpunkt des Schadens befanden.

Verantwortlich für den Zustand der Fugen ist regelmäßig der Eigentümer. Eine Übertragbarkeit der Verantwortung auf den Mieter ist nicht möglich.