Ist die abgeschlossene Haupteingangstür von innen nicht ohne Schlüssel zu öffnen, so widerspricht eine solche Regelung tatsächlich den Grundsätzen ordnungsgemäßer WEG-Verwaltung. Bei einem Brand oder in einem anderen Notfall kann nicht erwartet werden, dass jeder Bewohner und erst recht nicht jeder Besucher einen Schlüssel mit sich führt. Im schlimmsten Fall wird so die Hauseingangstür zu einem lebensbedrohlichen Hindernis in Paniksituationen. Ihr Interesse nach Sicherheit ist natürlich ebenfalls berechtigt und steht dem Interesse des Miteigentümers, das Haus in Notsituationen schnell verlassen zu können, auch gar nicht entgegen. Spezielle Haustürschließsysteme ermöglichen das Abschließen der Haustür, lassen es aber gleichzeitig zu, dass die Tür von innen auch ohne Schlüssel geöffnet werden kann
Hauseingangstüre darf nachts nicht abgeschlossen werden
Veröffentlicht am 17. Juli 2019 von Tina Freisleben