Aktuell schreibt das Finanzamt alle Immobilieneigentümer wegen der abzugebenden Grundsteuererklärung an.
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind SIE gesetzlich verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Der Abgabezeitraum liegt zwischen dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022.
Die Erklärung kann aussagegemäß bequem und einfach elektronisch über das Portal Elster (www.elster.de) eingerichtet werden.
Evtl. nicht vorliegende Daten können Sie Ihrem letzten Einheitswertbescheid entnehmen.
In einer GdW (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer) ist jede Wohnung grundsätzlich eine eigene wirtschaftliche Einheit.
Vorbehaltsaufgaben (Steuerklärungen, Rechtsberatungen und der Gleichen) dürfen durch ein Hausverwaltungsunternehmen nicht übernommen werden! Dies ist lt. Steuergesetz verboten.
Eine gute Hilfestellung könnte für Sie dieses 10 Minuten Erklärvideo des Bayrischen Landesamt für Steuern (https://www.grundsteuer.bayern.de) sein.
Sollten Sie keine online Möglichkeit haben, so können Sie auch die Formularvordrucke beim jeweiligen Finanzamt (welche Ende Juli vorliegen sollen) abholeben.
Derzeitig erreichen uns eine Vielzahl von Anrufen, da in dem Anschreiben der Finanzämter (Seite 2) folgendes steht:
„Aus Gründen des Umweltschutzes schicken wir dieses Schreiben nur Ihnen. Für alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben“.
Hier kommt es zu Irreführungen bei vielen Eigentümern. Gemeint sind hier, alle Eigentümer einer Wohneinheit (z.B. alle Eigentümer einer Erbengemeinschaft).
Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben.