Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Coronakrise ohne Eigentümerversammlung handlungsfähig
bleiben, gelten seit März 2020 temporäre Sonderregeln zu Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan. Diese wurden
nun bis August 2022 verlängert.
Das im März 2020 beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht“ enthält unter anderem temporäre Sonderregelungen im Wohmmgseigentumsrecht. Auch ohne entsprechende Beschlüsse bleibt der zuletzt bestellte Verwalter im Amt und der aktuelle Wirtschaftsplan gilt fort. Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz darauf reagiert, dass wegen der Corona-Pandemie vielerorts keine Eigentümerversammlungen stattfinden können.
Diese zunächst bis Ende 2021 befristeten Regelungen für WEGs werden bis zum 31.8.2022 verlängert. Das hat der
Bundestag in der letzten Sitzung der abgelaufenen Legislaturperiode beschlossen